An den Stellen, bei denen das zuvor noch nicht angegeben war, wurde ergänzt, dass für Wahlen und Abstimmungen absolute Mehrheiten der abgegeben gültigen Stimmen benötigt werden. Damit trägt die Änderung zu einer Eindeutigkeit und einer besseren Verständlichkeit der Satzung bei. Inhaltlich ändert sich dabei nichts.
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt (dort beschlossen am: 26.10.2023) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.10.2023, 22:10 |
Kommentare
Fabian Koch:
Yves Kuhlmann:
Um es nochmal an einem Beispiel festzumachen:
Bei 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung hast du keine absolute 2/3 Mehrheit, aber eine 2/3 Mehrheit. Da die Gesamtzahl der Stimmen 7 beträgt und 4/7 ca. 57% sind.